Geldbeihilfe

Geldbeihilfe
Gẹld|bei|hil|fe, die <meist Pl.>: Unterstützung in Form von Geld.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Ban [1] — Ban (franz., spr. bāng), soviel wie Bann; besonders der ehemalige französische Heerbann, ein öffentliches Aufgebot der königlichen Lehnsleute zur Leistung der Heeresfolge in Person oder doch durch Stellung eines bestimmten Truppenkontingents;… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Stipendium — (lat., »Zoll, Sold«), Geldbeihilfe, namentlich an Studierende, aus staatlichen oder Stiftungsmitteln. Über Höhe und Dauer des Bezuges, Eigenschaften der Empfänger (Fakultäts , Landes oder Provinzial , Familienstipendien etc.) etc. entscheiden die …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Stipendium — »Stiftung; Geldbeihilfe (insbesondere für Studierende)«: Das seit dem 16. Jh. bezeugte Fremdwort wurde im Bereich der Schulsprache aus lat. stipendium »Steuer, Abgabe; Sold; Unterstützung« übernommen. Es handelt sich bei dem lat. Wort um eine… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Stipendium — Sti|pẹn|di|um , das; s, ...ien (Geldbeihilfe für Schüler[innen], Studierende, Gelehrte) …   Die deutsche Rechtschreibung

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