- Geldbeihilfe
- Gẹld|bei|hil|fe, die <meist Pl.>: Unterstützung in Form von Geld.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Ban [1] — Ban (franz., spr. bāng), soviel wie Bann; besonders der ehemalige französische Heerbann, ein öffentliches Aufgebot der königlichen Lehnsleute zur Leistung der Heeresfolge in Person oder doch durch Stellung eines bestimmten Truppenkontingents;… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Stipendium — (lat., »Zoll, Sold«), Geldbeihilfe, namentlich an Studierende, aus staatlichen oder Stiftungsmitteln. Über Höhe und Dauer des Bezuges, Eigenschaften der Empfänger (Fakultäts , Landes oder Provinzial , Familienstipendien etc.) etc. entscheiden die … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Stipendium — »Stiftung; Geldbeihilfe (insbesondere für Studierende)«: Das seit dem 16. Jh. bezeugte Fremdwort wurde im Bereich der Schulsprache aus lat. stipendium »Steuer, Abgabe; Sold; Unterstützung« übernommen. Es handelt sich bei dem lat. Wort um eine… … Das Herkunftswörterbuch
Stipendium — Sti|pẹn|di|um , das; s, ...ien (Geldbeihilfe für Schüler[innen], Studierende, Gelehrte) … Die deutsche Rechtschreibung